Schaffhausen, den 17.9.07
Motion:
Einreichung einer Standesinitiative betreffend Steuerbefreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen
Der Regierungsrat wird eingeladen, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen, die verlangt, den Artikel 7, Abs.4 des Bundesgesetzes (SR 642.14) über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden so zu ändern, dass die Kinder- und Ausbildungszulagen steuerbefreit sind.
Kurzbegründung:
Die Kinderzulagen von 200 Franken pro Kind und 250 Franken für Jugendliche in Ausbildung sind eine direkte Unterstützung für die Familien und tragen zur Verbesserung deren Kaufkraft bei. Die Kaufkraft der Familien nimmt mit dem ersten Kind um 40% ab. Heute kommt diese Unterstützung den Familien nur teilweise zu Gute, da durch die Besteuerung der Kinderzulagen ein Teil des Geldes wieder in die Staatskassen fliesst.
Bis anhin geraten Familien oft nur auf Grund der Auszahlung der Kinder- und Ausbildungszulagen in eine höhere Steuerprogression. Diese hat wiederum zur Folge, dass weitere Entlastungsmöglichkeiten (Prämienverbilligungen, Stipendien) für mittelständische Familien entfallen.
Eine Veränderung des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden im Sinne dieser Standesinitiative würde die Kinder- und Ausbildungszulagen steuerfrei machen und wäre eine echte Verbesserung der Kaufkraft der Familien.
Der Motionärin:
Erna Weckerle
-> Das Postulat wurde vom Kantonsrat abgelehnt