Vernehmlassung zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Obligatorischen Schule (Konkordat HarmoS)
Kindergarten obligatorisch
Wie schon in der Vernehmlassung zum neuen Schulgesetz erwähnt, begrüsst es die CVP, dass auch das erste Kindergartenjahr obligatorisch wird. Des Weiteren sollte der Kanton Schaffhausen Abklärungen betreffs einer möglichen Einführung einer Grund- oder Basisstufe vornehmen, da eine solche Stufe eine an der verschieden verlaufenden Entwicklung der Kinder angepasste Förderung ermöglicht.
Obligatorische Schule = 11 Jahre
Die Verlängerung der obligatorischen Schule ergibt sich automatisch aus der Ausdehnung der Kindergartenpflicht und ist daher unumstritten.
Blockzeiten, Tagesstrukturen
Blockzeiten sind bereits realisiert. Das Angebot an Tagesstrukturen soll nach Vereinbarung bedarfsgerecht sein, was es den Gemeinden ermöglicht, auf ihre Bedürfnisse angepasste Lösungen zu wählen. Der Kanton soll sich am Aufbau neuer Betreuungsplätzen in Form einer Anschubfinanzierung finanziell beteiligen können.
Grundbildung = 5 Fachbereiche
Es ist unter dem Aspekt der Chancengerechtigkeit zu begrüssen, dass die Bildungsinhalte mittels der Festlegung der 5 Fachbereiche gesamtschweizerisch harmonisiert werden sollen. Die Umschreibung der Bildungsinhalte in der Vereinbarung lässt noch genügend Spielraum für regionale Besonderheiten.
Landesweit verbindliche Standards
Diese sind unabdingbar, wenn die oben erwähnte Harmonisierung der Bildungsinhalte nicht nur ein Papiertiger bleiben soll.
Sprachregionale Lehrpläne
Unter den Aspekten Mobilität, Durchlässigkeit zwischen den kantonalen Schulsystemen und Chancengerechtigkeit sind sprachregionale Lehrpläne zu begrüssen.
Qualität des Systems
Eine Qualitätsüberprüfung und –sicherung ist grundsätzlich positiv, solange damit nicht ein unnötiger bürokratischer Aufwand geschaffen wird, welcher der Schule Zeit- und Finanzressourcen entzieht.